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Die Kanzlei ist ausschließlich auf drei Rechtsgebieten tätig, nämlich
• Familienrecht
• Erbrecht
• Betreuungsrecht/ Recht der Vorsorge für Krankheit und Alter

Diese drei Rechtsgebiete sind eng und vielfältig miteinander verknüpft. Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungs-vereinbarung sichern dem Mandanten nur dann dauerhaft optimale Ergebnisse, wenn erbrechtliche Konsequenzen sowie die Absicherung für den Fall von Krankheit und die Versorgung im Alter von vornherein hinreichend berücksichtigt wurden. Ein Testament kann nur dann zuverlässig nach den Wünschen des Mandanten umgesetzt werden, wenn bereits bei der Errichtung Umschichtungen des Vermögens oder Veränderungen der Lebensumstände in Folge von Pflegebedürftigkeit in die Überlegungen einbezogen worden sind.

Bei unserer gesamten Tätigkeit berücksichtigen wir stets, dass primäres Ziel unseres Mandanten nicht eine Vielzahl fulminanter Prozesse, sondern das Erreichen umfassender, sachgerechter Lösungen auf möglichst effiziente Weise ist.
Daher gilt für uns: Soviel Beratung und außergerichtliche Verhandlung wie möglich, so viel Prozessführung wie nötig.

Unsere juristische Tätigkeit bezieht sich dabei insbesondere auf folgende Bereiche:

Familienrecht
Beratung über und Entwurf von Eheverträgen
Scheidung
Unterhalt des Kindes
Unterhalt des Ehegatten
Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
Rückabwicklung von Leistungen der Schwiegereltern
Sorgerecht
Umgangsrecht

Erbrecht
Beratung über und Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
Abwicklung von Testamenten und Erbverträgen
Klärung von Pflichtteilsansprüchen
Erbscheinsverfahren

Betreuungsrecht/Recht der Vorsorge für Krankheit und Alter
Vertretung des Betreuten und Vertretung der Angehörigen im Betreuungsverfahren
Beratung über und Entwurf von Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten
Beratung über und Entwurf von Patientenverfügungen
Vertretung bei der gerichtlichen Umsetzung von Patientenverfügungen

 

 


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