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Die
Kanzlei ist ausschließlich auf drei Rechtsgebieten tätig, nämlich Diese drei Rechtsgebiete sind eng und vielfältig miteinander verknüpft. Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungs-vereinbarung sichern dem Mandanten nur dann dauerhaft optimale Ergebnisse, wenn erbrechtliche Konsequenzen sowie die Absicherung für den Fall von Krankheit und die Versorgung im Alter von vornherein hinreichend berücksichtigt wurden. Ein Testament kann nur dann zuverlässig nach den Wünschen des Mandanten umgesetzt werden, wenn bereits bei der Errichtung Umschichtungen des Vermögens oder Veränderungen der Lebensumstände in Folge von Pflegebedürftigkeit in die Überlegungen einbezogen worden sind. Bei
unserer gesamten Tätigkeit berücksichtigen wir stets, dass primäres Ziel
unseres Mandanten nicht eine Vielzahl fulminanter Prozesse, sondern das
Erreichen umfassender, sachgerechter Lösungen auf möglichst effiziente Weise
ist. Unsere juristische Tätigkeit bezieht sich dabei insbesondere auf folgende Bereiche: Familienrecht Erbrecht Betreuungsrecht/Recht der Vorsorge für Krankheit und Alter
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